Barrierefreiheit im Newsletter? Was das neue Gesetz verlangt:

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit am 28. Juni 2025 müssen Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten, einen barrierefreien Zugang zu ihren Inhalten gewährleisten.


Auch wenn E-Mail-Newsletter hier nicht explizit erwähnt werden, könnten diese unter die allgemeinen Anforderungen des EAA fallen, insbesondere wenn sie als Teil von Dienstleistungen betrachtet werden, die der Richtlinie unterliegen.

Die Barrierefreiheit Ihrer Newsletter ist aber nicht nur sinnvoll, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Vor allem können Sie so sicherstellen, dass Ihre Empfänger auch wirklich von Ihren Newslettern profitieren und somit Reichweite und Kundenbindung erhöhen.

Damit Sie in Sachen Barrierefreiheit auf der sicheren Seite sind, haben wir hier die wichtigsten Richtlinien und Tipps zur barrierefreien Gestaltung von Newslettern für Sie zusammengestellt.

Worum geht es bei der neuen Richtlinie für barrierefreie digitale Lösungen?

Das neue Gesetz zur Barrierefreiheit, auch "European Accessibility Act (EAA)" genannt, verpflichtet Unternehmen innerhalb der EU, ihre digitalen Anwendungen im Geschäftsverkehr barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft unter anderem auch die digitale Kommunikation in Bereichen wie E-Books, E-Commerce und audiovisuelle Medien.

Barrierefreie digitale Lösungen ermöglichen allen Menschen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten und fördern damit eine inklusive Gesellschaft. Für Unternehmen bedeutet Barrierefreiheit eine größere Reichweite, da sie auch Menschen mit motorischen, visuellen, kognitiven oder auditiven Einschränkungen erreichen. anzieht.

Der Stichtag zur Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um Barrierefreiheit im E-Mail-Marketing strategisch anzugehen und sicherzustellen, dass die Kommunikation wirklich inklusiv ist.

Welche Unternehmen betreffen die EAA Richtlinien?

Die neuen Richtlinien des European Accessibility Act (EAA) betreffen Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) anbieten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Unternehmen ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben, solange sie den EU-Markt bedienen.

Nahaufnahme von zwei Händen auf einer Laptop-Tastatur. Die Finger ruhen leicht auf den Tasten, während der Laptop auf dem Schoß einer Person liegt. Das Bild vermittelt den Moment des Tippens oder Arbeitens am Computer.
Betroffene Unternehmen und Branchen:
  1. Technologie- und Softwareanbieter
    • Hersteller von Computern, Tablets, Smartphones
    • Anbieter von Betriebssystemen und Software
    • Web- und App-Entwickler (einschließlich E-Commerce-Plattformen)
       
  2. Online-Dienste und E-Commerce
    • Online-Marktplätze
    • Anbieter digitaler Inhalte (Streaming-Dienste, Verlage)
    • Online-Banking und Finanzdienstleister
       
  3. Einzelhandel und Dienstleistungen
    • Anbieter von Selbstbedienungsterminals (z. B. Ticketautomaten, Geldautomaten)
    • Telekommunikationsanbieter
    • Transportunternehmen (z. B. Airlines, Bahnbetreiber, öffentliche Verkehrsmittel)
       
  4. Öffentlicher Sektor und Bildung
    • Universitäten und Bildungsplattformen
    • Behörden mit digitalen Services für Bürger*innen

Ausnahmen

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind in einigen Fällen ausgenommen, sofern die Umsetzung der Richtlinien eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. 

Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach nationaler Umsetzung des EAA variieren können. Wir empfehlen Ihnen, die spezifischen Rechtsvorschriften Ihres Landes zu prüfen oder sich juristisch beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre E-Mail-Kommunikation den geltenden Barrierefreiheitsstandards entspricht.

Betreffen die EAA Richtlinien auch Newsletter?

Obwohl E-Mails und Newsletter im European Accessibility Act (EAA) nicht explizit erwähnt werden, müssen bestimmte Arten der digitalen Kommunikation barrierefrei sein, wenn sie als wesentliche Dienste gelten. Dazu gehören

- Rechtlich oder vertraglich relevante E-Mails wie Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, AGB-Updates, Bestell- und Versandinformationen sowie behördliche Mitteilungen wie Steuerbescheide oder Meldepflichten.

- Kundenservice- und Support-E-Mails wie Antworten auf Support-Anfragen, Terminbestätigungen, Passwort-Zurücksetzungen oder Sicherheitswarnungen bei Datenschutzverletzungen.

- E-Mails mit digitalen Diensten und Inhalten, z. B. Bank- und Finanztransaktionen, elektronische Tickets, Zugangscodes oder Benachrichtigungen über Änderungen am Online-Konto.

 

Orientierungshilfe: 

Wenn Ihre Website oder Ihre digitalen Dienste den EAA-Richtlinien unterliegen, gilt dies in der Regel auch für die damit verbundene E-Mail-Kommunikation, einschließlich Newsletter. 

Unabhängig davon sollten Sie in Ihrer Newsletter-Kommunikation sicherstellen, dass Ihre Inhalte für alle Nutzer verständlich und zugänglich sind, unabhängig von Einschränkungen oder assistierenden Technologien.

Ist Ihr Newsletter barrierefrei?

Wichtige Kriterien für wirkliche Barrierefreiheit

Um sicherzustellen, dass Ihr Newsletter den Richtlinien für die Barrierefreiheit entspricht, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:

 

Klare und verständliche Sprache

Verwenden Sie einfache und prägnante Sätze. Vermeiden Sie komplexe Ausdrücke und Fachbegriffe.

Strukturierte Inhalte und Lesbarkeit

Verwenden Sie Überschriften (H1, H2, H3) für eine klare Hierarchie. Gliedern Sie den Text in gut strukturierte Absätze. Verwenden Sie gut lesbare Schriftarten (z.B. Arial, Verdana) mit einer Mindestgröße von 14px

Ausreichende Farbkontraste

Achten Sie auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund. Verwenden Sie Tools wie Barrierefreies Design zur Überprüfung.

Alternativtexte für Bilder

Versehen Sie alle Bilder mit Alternativtexten. Diese ermöglichen es Screenreader-Nutzern, visuelle Inhalte zu verstehen.

Klare und aussagekräftige Links & Buttons

Verwenden Sie aussagekräftige Linktexte (z.B. "Erfahren Sie mehr über Barrierefreiheit" statt "Klicken Sie hier"). Buttons und Links sollten groß genug sein, um sie leicht bedienen zu können, insbesondere auf mobilen Geräten.

Vermeidung rein visueller Inhalte

Wenn Inhalte als Grafiken dargestellt werden, sollte eine alternative Textversion vorhanden sein.

Responsive Design

Stellen Sie sicher, dass Ihr Newsletter auf allen Geräten gut lesbar ist. Testen Sie die Darstellung auf Smartphones und Tablets.

Barrierefreie Formulare

Verwenden Sie klare Beschreibungen für Eingabefelder und Fehlerhinweise.

Barrierefreies E-Mail-Marketing bringt Vorteile für Ihr Unternehmen

Barrierefreies E-Mail-Marketing ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, Ihre Kommunikation inklusiver und effektiver zu gestalten.

Die korrekte Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen bringt Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile: 

  • Größere Reichweite: Sie erreichen auch Menschen mit Einschränkungen und erweitern so Ihre Zielgruppe.
  • Höhere Kundenzufriedenheit: Inklusive Kommunikation stärkt die Kundenbindung.
  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und vermeiden mögliche Strafen.
  • Imagegewinn: Zeigen Sie soziale Verantwortung und stärken Sie Ihre Markenwahrnehmung.

Unsere Handlungsempfehlung

Beginnen Sie jetzt mit der Anpassung Ihrer Newsletter-Vorlagen, um für eine barrierefreie Kommunikation gerüstet zu sein.

  1. Überprüfen Sie Ihre aktuellen Newsletter-Vorlagen auf Barrierefreiheit.
  2. Schulen Sie Ihr Team in barrierefreier Kommunikation.
  3. Nehmen Sie die oben genannten technischen Anpassungen vor.
  4. Testen Sie Ihre angepassten Vorlagen mit verschiedenen Technologien.
  5. Sammeln Sie Feedback von Nutzern mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Marketing nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch inklusiv und zukunftsorientiert ist.

Zwei Schritte zum barrierefreien Newsletter

Als Spezialist für Newsletter-Lösungen unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Newsletter an die aktuellen Richtlinien anzupassen. 

 

Schritt 1: Barrierefrei-Check

Wir testen Ihre Newsletter-Vorlage in Bezug auf Barrierefreiheit - mit speziellen Tools und auf verschiedenen Endgeräten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Sie erhalten von uns einen Bericht über bestehende Barrieren und konkrete Empfehlungen für Verbesserungen.

 

Schritt 2: Umsetzung der technischen Anpassungen

Auf Wunsch nehmen wir für Sie die notwendigen Anpassungen in Ihrer Newsletter-Vorlage vor, damit diese den gesetzlichen Anforderungen perfekt entspricht.

 

Informationsquellen

Ausführliche Informationen zum European Accessability Act (EAA) und den Richtlinien zur Barrierefreiheit finden Sie hier:

WKO: Barrierefreiheit - Umsetzungstipps für Unternehmen

Barrierefreiheit - was bedeuten die gesetzlichen Änderungen 2025?

European accessibility act

 

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